Was müssen Sie tun, um nach Rumänien zu kommen und einen Job zu bekommen
Die berufliche Tätigkeit ausländischer Bürger auf dem Staatsgebiet kann nur mit einer Arbeitsanzeige oder einer Arbeitserlaubnis ausgeübt werden.
Nach den Vorschriften der Europäischen Union genießt jeder EU/EWR-Bürger die gleichen Beschäftigungsrechte wie rumänische Staatsbürger und benötigt daher keine Arbeitserlaubnis. Ausländische Staatsangehörige, die Drittstaatsangehörige sind, können in Rumänien nur nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis arbeiten, gefolgt von einem langfristigen Arbeitsvisum und einer Aufenthaltserlaubnis. Das Arbeitsvisum ist 1 Jahr gültig, danach kann es verlängert werden, und dann können Sie einen Ausweis mit Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Dauer der Registrierung: 2-3 Monate.
Es gibt folgende Arten von Arbeitsvisa für Arbeitnehmer:
● Saisonarbeiter
● Auszubildende
● Sportler
● Festangestellte
● Grenzgänger
● Nominelle Arbeit
Für die Ausübung von Geschäftstätigkeiten im rumänischen Hoheitsgebiet für Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist ebenfalls ein Langzeitarbeitsvisum erforderlich. Um es zu erhalten, müssen Sie einen Online-Antrag bei der rumänischen Botschaft Ihres Landes stellen und alle erforderlichen Dokumente sowie eine Bestätigung der Geschäftstätigkeit vorlegen. Wenn Sie vorhaben, mit einem Arbeitsvisum nach Rumänien zu kommen, empfehle ich Ihnen unsere Checkliste.
Was müssen Sie tun, um in das Land zu kommen und einen Job zu bekommen
Der Arbeitgeber muss im Namen des künftigen Arbeitnehmers eine Arbeitserlaubnis beantragen, indem er der IGI alle relevanten Dokumente vorlegt und die entsprechenden Gebühren entrichtet. Eine Arbeitserlaubnis kann nur von einem Arbeitgeber, einer Einzelperson oder einer juristischen Person auf der Grundlage von Dokumenten erhalten werden, die bei den territorialen Einheiten der Generalinspektion für Einwanderung eingereicht werden.
Die IGI antwortet innerhalb von 30 Tagen auf den Antrag, indem sie eine Lösung anbietet oder zusätzliche Informationen zur Überprüfung anfordert. Wenn eine zusätzliche Überprüfung erforderlich ist, kann das Verfahren bis zu 15 Tage dauern.
● Sobald der IGI-Antrag genehmigt ist, erhält der potenzielle Arbeitnehmer eine Arbeitserlaubnis.
Der Arbeitnehmer muss dann ein Langzeitvisum bei den rumänischen diplomatischen Vertretungen und Konsulaten beantragen.
Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis hat der Arbeitnehmer 60 Tage Zeit, einen Antrag zu stellen. Kunden, die in der Schengen-SIS-Datenbank für Straftäter mit möglichen Geldstrafen in der EU aufgeführt sind, werden nicht zur Arbeit zugelassen (Geldstrafen müssen vor der Einreichung von Dokumenten für ein Arbeitsvisum bezahlt werden).
Ablauf des Arbeitsvisums. Die lokalen Behörden müssen über das Ende des Arbeitsvertrags informiert werden. Die Beendigung muss spätestens am ersten arbeitsfreien Tag in die spezielle Revisal-Software eingetragen werden.
Erforderliche Dokumente
● das Original des ausländischen Reisepasses, eine Kopie des internen Dokuments;
● 2 neue Fotos 3,5*4,5;
● fehlerfrei ausgefüllter Fragebogen in einer der beiden Sprachen (Englisch, Rumänisch), für Kinder wird er separat ausgefüllt;
● Reservierung von Reisetickets;
● Bescheinigung über das Vorstrafenregister in Ihrem Land;
● Bescheinigungen und andere Dokumente, die die Zahlungsfähigkeit bestätigen;
● Krankenversicherungspolice (Deckungssumme 30 Tausend Euro). Sie können eine Krankenversicherung auf unserer Website bestellen;
● andere Dokumente, die von der Kategorie des Antragstellers und dem Zweck seiner Reise und Arbeitserfahrung abhängen.
Nach der Einreise mit einem Langzeitvisum in Rumänien müssen Sie eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt im Land beantragen und eine Aufenthaltsgenehmigung in Rumänien beantragen. Wenn Sie mit einem Kurzzeitvisum einreisen, haben Sie nicht das Recht, dieses zu verlängern. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie sich länger als 90 Tage legal im Land aufhalten und haben die Möglichkeit, in Rumänien zu arbeiten.
Steuern
Wenn ausländische Personen bei einem rumänischen Unternehmen beschäftigt sind, fallen sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge an, es sei denn, es liegt eine Sozialversicherungsbescheinigung (z. B. ein A1-Formular) vor. Das rumänische Steuersystem ist ein großer Anreiz für Ausländer, die sich in Rumänien niederlassen möchten, mit einem pauschalen Steuersatz von 10 % auf das persönliche Einkommen und 16 % auf das Einkommen von Unternehmen. Einige kleinere Unternehmen oder Kleinstunternehmen zahlen niedrigere Steuern. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen 15,5 % für Arbeitnehmer und bis zu 32,6 % für Arbeitgeber.
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