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Karta pobytu für Studierende in Polen: Welche Änderungen sind bis 2025 zu erwarten?

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Karta pobytu für Studierende in Polen: Welche Änderungen sind bis 2025 zu erwarten?

Studenten in Polen haben das Recht, eine Aufenthaltskarte zu beantragen. Ab 2025 werden jedoch die Kriterien für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis geändert. Lesen Sie mehr über das Verfahren der Aufenthaltskarte für ausländische Studierende in Polen

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Ein ausländischer Student beantragt eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums in Polen, wenn er ein Vollzeitstudium an einer Universität oder ein Doktorandenprogramm beginnen oder fortsetzen möchte. Es ist wichtig, dass die Universität vom zuständigen polnischen Innenministerium zugelassen ist.

Bitte beachten Sie: Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus (Pesel UKR) sind derzeit nicht berechtigt, diese Art von Aufenthaltskarte zu beantragen.

Wenn Sie ein Teilzeitstudent sind, müssen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund anderer Umstände (inne okoliczności) beantragen.


Mehr über die aktuellen Änderungen im Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltskarte in Polen ab 2025 erfahren Sie unter folgendem Link.


Besonderheiten des Verfahrens zur Erlangung einer Aufenthaltskarte für Studenten in Polen


Um eine befristete Aufenthaltserlaubnis (karta pobytu) zu beantragen, muss ein Student bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal müssen sie sich legal in Polen aufhalten - zum Beispiel auf der Grundlage einer visafreien Regelung oder eines zuvor ausgestellten Visums.

Die zweite wichtige Bedingung ist das Vorhandensein von Gründen für den Aufenthalt in Polen. Dies kann ein Vertrag mit einer Universität, ein Kursplan oder ein Studienplan sein, der die Dauer des Aufenthalts im Land für mindestens drei Monate bestätigt.

Der dritte Aspekt ist der Nachweis der finanziellen Solvenz. Dabei kann es sich um Kontoauszüge, Patenschaften oder Arbeitseinkommen in Polen handeln, aus denen hervorgeht, dass der Student in der Lage ist, für seinen Aufenthalt im Lande zu sorgen.

Die vierte Bedingung ist die Verfügbarkeit eines Wohnsitzes. Hierfür müssen Sie einen Mietvertrag für eine Wohnung, ein Wohnheim oder ein Studentenwohnheim vorlegen.

Die erste befristete Aufenthaltserlaubnis für Vollzeitstudenten wird für einen Zeitraum von 15 Monaten ausgestellt. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Student nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis das Recht hat, in Polen ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis zu arbeiten, da seine Aufenthaltserlaubnis den Stempel „Zugang zum Arbeitsmarkt“ enthält.



Dokumente zur Erlangung einer Aufenthaltskarte für Studenten


Um eine Aufenthaltskarte auf der Grundlage eines Studiums in Polen zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten vorbereiten. Das wichtigste Dokument ist ein Antragsformular, das so genannte Wniosek. Dem Antrag müssen weitere Dokumente beigefügt werden, die die Gründe für den Aufenthalt und die Erfüllung der Anforderungen bestätigen.


Zu den wichtigsten Dokumenten für den Erhalt einer Aufenthaltskarte gehören:

1. Ein ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltskarte;

2. Vier aktuelle Lichtbilder, die den Visabestimmungen entsprechen;

3. Kopien Ihres Reisepasses zusammen mit dem Original zur Überprüfung;

4. Ein Dokument der Bildungseinrichtung, das die Immatrikulation oder die Fortsetzung des Studiums bestätigt;

5. Eine Bestätigung über die Zahlung der Studiengebühren, falls dies für die Art des Studiums erforderlich ist;

6. Eine gültige Versicherungspolice;

7. Dokumente, die bestätigen, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt, das Studium und die Rückkehr nach Hause zur Verfügung stehen;

8. Ein Mietvertrag oder ein anderes Dokument, das die Verfügbarkeit einer Unterkunft bestätigt;

9. Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr in Höhe von 340 PLN, die auf das auf der Website der Woiwodschaft Užend angegebene Konto überwiesen wird.


Es ist zu beachten, dass die Woiwodschaftsämter je nach Situation zusätzliche Dokumente verlangen können, und diese Liste kann je nach Woiwodschaft variieren.

Bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Polen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Erstens muss der Antrag persönlich eingereicht werden, und zwar spätestens am letzten Tag Ihres legalen Aufenthalts in Polen. Nachdem der Antrag geprüft und genehmigt wurde, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis auch nur persönlich abholen.

Bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung werden Ihre Fingerabdrücke abgenommen, was ein obligatorisches Verfahren ist. Was die Dokumente betrifft, so müssen alle in polnischer Sprache abgefassten Unterlagen im Original oder in Fotokopien zusammen mit den Originalen zur Überprüfung vorgelegt werden. Sind die Dokumente in einer Fremdsprache abgefasst, müssen sie ins Polnische übersetzt werden, wobei die Übersetzung von einem polnischen vereidigten Übersetzer angefertigt werden muss.




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Finanzielle Anforderungen für die Erlangung einer Aufenthaltskarte in Polen


Um eine Aufenthaltserlaubnis in Polen zu erhalten, muss ein Student seine finanzielle Solvenz nachweisen. Dies ist eine obligatorische Bedingung, unabhängig von der Art des Studiums. Ein ausländischer Student muss bestätigen, dass er oder sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um während des Studiums in Polen zu leben und dass er oder sie nach Abschluss des Studiums wieder nach Hause zurückkehren kann.


Ein Nachweis über die Verfügbarkeit von Mitteln zur Deckung der folgenden Ausgaben ist erforderlich:

- Unterkunft: Der Mindestbetrag für die Unterkunft beträgt 776 PLN pro Monat für 15 Monate, was 11.640 PLN entspricht. Ab 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 1010 PLN pro Monat, was einem Gesamtbetrag von 15.150 PLN entspricht;

- Die Rückreise: Der Betrag, der zur Verfügung stehen muss, hängt vom Herkunftsland ab. Für die Nachbarländer Polens beträgt er 200 PLN, für andere EU-Mitgliedstaaten 500 PLN und für Nicht-EU-Länder 2.500 PLN;

- Unterkunft: die gesamten monatlichen Kosten für die Unterkunft, die in dem entsprechenden Dokument (Oświadczenie d kosztów zamieszkania) angegeben sind;

- Unterkunft: Nachweis der Zahlungsfähigkeit für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts in Polen. Dazu können Reiseschecks, ein Kontoauszug, der die Verfügbarkeit von Geldmitteln auf dem Konto bestätigt, ein Nachweis über ein Stipendium oder eine Bescheinigung über Beschäftigung und Gehalt gehören.

Für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Gebühr von 340 PLN zu entrichten, die im Falle einer negativen Entscheidung nicht zurückerstattet wird. Nach einer positiven Entscheidung wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte aus Plastik erhoben.


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