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Wie eröffnet man ein Unternehmen in der Türkei?

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Wie eröffnet man ein Unternehmen in der Türkei?

Die Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei ist sowohl für einheimische Unternehmer als auch für ausländische Investoren eine attraktive Gelegenheit. Das Land bietet eine breite Palette von Geschäftsmöglichkeiten, ein günstiges Steuerklima und Offenheit für ausländische Investitionen. Wir informieren Sie über die Anforderungen und notwendigen Verfahren für die Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei

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Wenn man in der Türkei Geschäfte macht, kann man dank der Abkommen mit 87 Staaten eine Doppelbesteuerung vermeiden, und die Zollunion mit der EU erleichtert den Handel mit Europa. Die Regierung der Republik Türkei erlaubt es Ausländern, unter den gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige des Landes geschäftlich tätig zu werden. Wie Sie in der Türkei ein Unternehmen gründen können und was Sie dazu benötigen, erfahren Sie in diesem Artikel. 


Arten von Unternehmen in der Türkei 


In der Türkei haben ausländische natürliche und juristische Personen die Möglichkeit, gemäß den Rechtsvorschriften für ausländische Direktinvestitionen verschiedene Arten von Unternehmen zu gründen. Das Gesetz über kommerzielle Aktivitäten definiert fünf Hauptformen von Unternehmen:


1. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 

2. Aktiengesellschaft 

3. Personengesellschaft oder Kollektivgesellschaft 

4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung 

5. Genossenschaft 


Statistiken zufolge sind etwa 95 % aller Unternehmen in der Türkei als Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften (LLC und JSC) eingetragen. Die beliebteste unter ihnen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung 


Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Türkei kann einen oder mehrere Gründer haben, aber ihre Zahl darf fünfzig nicht überschreiten. Die Versammlung der Gründer bildet den Vorstand, dem sowohl türkische Staatsbürger als auch Ausländer angehören können. 


Nach dem Gesetz muss mindestens einer der Direktoren ein Gründer des Unternehmens sein. Diese Bedingung zielt darauf ab, den lokalen Arbeitsmarkt zu unterstützen. 


Ausländische Gründer, die nicht die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen ein Arbeitsvisum oder die Staatsbürgerschaft beantragen, um die Position des Direktors bekleiden zu können. Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss das genehmigte Kapital des Unternehmens auf 100.000 TL (etwa 5.640 $) erhöht werden und es müssen mindestens fünf türkische Staatsbürger eingestellt werden.


Wenn der Investor nicht beabsichtigt, das Unternehmen persönlich zu leiten, kann ein türkischer Staatsbürger als Direktor eingestellt werden und einen nominellen Anteil am genehmigten Kapital erhalten. Diese Maßnahmen schützen die Interessen des lokalen Arbeitsmarktes und tragen dazu bei, ausländische Investitionen ins Land zu holen.


Aktiengesellschaft


Eine Aktiengesellschaft (AG) in der Türkei kann entweder nicht-öffentlich oder öffentlich sein. Eine nicht-öffentliche AG hat das Recht, die Finanzergebnisse ihrer Aktivitäten nicht offen zu legen, während die Aktien dieser Art von Unternehmen frei gekauft und verkauft werden können, allerdings nicht über die Börse. 


Eine öffentliche AG hingegen platziert ihre Aktien an der Börse und ist verpflichtet, ihre Finanzergebnisse offen zu legen. Das Mindestaktienkapital einer öffentlichen AG ist doppelt so hoch wie das einer nicht öffentlichen AG.


Zu den Geschäftsführern einer Aktiengesellschaft können sowohl Aktionäre als auch unabhängige Personen gehören, die von der Hauptversammlung der Aktionäre gewählt werden. Sowohl türkische Staatsbürger als auch Ausländer können Vorstandsmitglieder von AGs sein. 


Bestimmte Tätigkeiten wie Bankwesen, Versicherungen, Einzelhandel und andere erfordern eine vorherige Genehmigung des türkischen Handelsministeriums, bevor eine Gesellschaft gegründet oder ihre Satzung geändert werden kann. Dies ist gemäß dem Kapitalmarktgesetz Nr. 6362 erforderlich. 


Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition für den Gründer eines Unternehmens 


Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen ist eine attraktive Möglichkeit für ausländische Investoren, insbesondere wenn sie planen, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen. 


Wenn ein alleiniger Gründer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei anmeldet, hat er/sie nach dem Handelsgesetzbuch die Position eines Geschäftsführers inne. Ein Investor ohne türkische Staatsbürgerschaft muss ein Arbeitsvisum oder eine zweite türkische Staatsbürgerschaft erwerben, um als Direktor des Unternehmens fungieren zu können.


Das Programm "Staatsbürgerschaft durch Investition" bietet mehrere Möglichkeiten, von denen die beliebteste der Kauf von Immobilien für einen Betrag von 400.000 $ oder mehr ist. Dies kann nicht nur eine Möglichkeit sein, die Staatsbürgerschaft zu erhalten, sondern auch eine Investition mit potenziell hohen Renditen, da die Immobilienpreise im Land steigen und die Möglichkeit besteht, sie mit einem Einkommen von 5 bis 15 % pro Jahr zu vermieten. In diesem Fall ziehen es die meisten Investoren vor, Business-Class-Wohnungen im touristischen Zentrum der Türkei - Antalya - zu kaufen.


Das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch eine Investition dauert in der Regel 6 bis 8 Monate und umfasst die Erfüllung der Investitionsbedingungen, das Bestehen einer staatlichen Sicherheitsprüfung und die Beschaffung eines Reisepasses. Es ist wichtig zu wissen, dass auch die Familienmitglieder des Investors, einschließlich Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, die Staatsbürgerschaft erhalten können.


Dieser Weg zur Staatsbürgerschaft kann auch zusätzliche Reisemöglichkeiten eröffnen, da türkische Staatsbürger Anspruch auf fünfjährige Schengen- und US-Visa haben, einschließlich E-2-Geschäfts- oder Touristenvisa.



Vorteile einer Unternehmensgründung in der Türkei


Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei stellt aufgrund des stabilen wirtschaftlichen Umfelds, der staatlichen Unterstützung und des Zugangs zu internationalen Märkten eine vielversprechende Investitionsmöglichkeit für Investoren und Unternehmer dar.


Mehrere wichtige Vorteile, die mehr Unternehmer in die Türkei locken:


1. schnelles Wirtschaftswachstum: Mit einem Wirtschaftswachstum von 10 % im Jahr 2021 hat die Türkei ihre Fähigkeit zur dynamischen Entwicklung unter Beweis gestellt, was ein günstiges Geschäftsumfeld schafft.


2. Exportanreize: Die Unterstützung der türkischen Regierung für Exporte begünstigt den internationalen Handel und schafft mehr Möglichkeiten für Unternehmer.


3. niedrige Arbeitslosigkeit: Eine stabile Arbeitslosenquote (10 %) sichert den Unternehmen die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften.


4. Zollfreier Handel mit der Europäischen Union: Ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union verschafft Unternehmern Zugang zu einem großen Markt ohne Handelsschranken.


5. Freie Wirtschaftszonen: Das Bestehen von 18 freien Wirtschaftszonen mit besonderen Steuer- und Zollkontrollregelungen schafft ein günstiges Umfeld für die Entwicklung verschiedener Wirtschaftszweige.


Freie Wirtschaftszonen für Unternehmen in der Türkei


Freie Wirtschaftszonen (FEZ) in der Türkei sind besondere Gebiete, in denen Unternehmen mit einer Reihe von Steuer- und Zollvergünstigungen tätig werden können. Hier sind die wichtigsten Vorteile für Unternehmen, die in freien Wirtschaftszonen tätig sind:


1. Befreiung von der Einkommenssteuer: Unternehmen, die in FEZ ansässig sind, sind von der Zahlung der Einkommenssteuer auf ausgeführte Waren befreit. Dies verringert die Steuerlast erheblich und erhöht die Rentabilität des Unternehmens.


2. Einkommenssteuerbefreiung für Arbeitnehmer: Wenn ein in der FEZ ansässiges Unternehmen mindestens 85 % seiner Produkte exportiert, sind seine Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit. 


3. Befreiung von der Grundsteuer: In Freien Wirtschaftszonen ansässige Unternehmen unterliegen nicht der Grundsteuer. Dies senkt die Betriebskosten und verbessert die finanzielle Lage der Unternehmen.


4. Mehrwertsteuerbefreiung: Waren, die aus der Türkei in die FEZ geliefert werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Auch Waren, die aus der FEZ oder aus anderen Gebieten der Türkei ausgeführt werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dies ermöglicht es den Unternehmen, ihre Produktionskosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern.



Wie meldet man ein Unternehmen in der Türkei an?


1. die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente:


Dokumente, die außerhalb der Türkei ausgestellt wurden, müssen apostilliert werden, um ihre Echtheit zu bestätigen. Diese Dokumente müssen dann ins Türkische übersetzt und von einem Notar in der Türkei beglaubigt werden. 


Für die Gründung von natürlichen Personen werden ein Original und 2 Kopien eines ausländischen Reisepasses oder einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei sowie 2 Kopien von Unterschriftsproben benötigt. 


Juristische Personen müssen einen Auszug aus dem Register der juristischen Personen ihres Landes, Kopien der Beschlüsse über die Eröffnung einer Tochtergesellschaft in der Türkei und über die Ernennung eines Unternehmensvertreters im Vorstand sowie eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter vorlegen. 


Vorstandsmitglieder, die keine Gründer oder Aktionäre sind, müssen ein Original und eine Kopie eines ausländischen Reisepasses, einer Aufenthaltsgenehmigungskarte oder eines türkischen Reisepasses sowie 2 Kopien von Unterschriftsproben vorlegen.


2. Erlangung einer türkischen TIN:


Ausländische Staatsbürger können in der Türkei über die Website des Finanzamts für elektronische Dienstleistungen eine Steuerzahlernummer erhalten. Ein gültiger Reisepass ist hierfür ausreichend.


3. Erstellung von Gründungsunterlagen im MERSIS-System:


Die Gründungsunterlagen werden elektronisch im zentralen Registrierungssystem MERSIS erstellt und eingereicht. Die Gründer geben den Firmennamen und die juristische Adresse an, füllen die Formulare in türkischer Sprache aus und senden den Antrag auf Registrierung ab. Das System weist eine vorläufige TIN für die Kontoeröffnung zu.


4. Eintragung des Unternehmens beim Handelsregisteramt:


Die Unternehmensregistrierung erfolgt beim Handelsregisteramt über ein One-Window-System. Die Registrierung dauert bis zu einer Stunde, ohne Berücksichtigung der Vorbereitung der Dokumente. Die Gründungsunterlagen werden vom Handelsregisterbeamten aus MERSIS ausgedruckt, geprüft, beglaubigt und registriert.


Um ein Unternehmen in der Türkei zu registrieren, werden die folgenden Dokumente benötigt:

- Antrag auf Registrierung.

- Gründungsurkunde mit 4 Kopien.

- Original und 4 Kopien des Gesellschaftsvertrags oder der Aktionärsvereinbarung.

- Quittungen über die Einzahlung von 0,04% des Aktienkapitals auf das Konto des Antimonopoldienstes.

- 2 Kopien der Unterschriftsproben der Mitglieder des Verwaltungsrats.

- Originalabschrift der Satzung des Unternehmens.

- Anmeldeformular bei der Industrie- und Handelskammer.

- Schriftliche Zustimmung der Vorstandsmitglieder, die nicht zu den Gründern und Aktionären gehören, zur Übernahme des Amtes.

- Für Unternehmen, die nicht mit Geld, sondern mit Vermögenswerten in das genehmigte Kapital einzahlen, sind ein Gutachten zur Bewertung der Vermögenswerte, ein Eigentumsnachweis und ein Vertrag zur Übertragung der Vermögenswerte erforderlich.


5. Bestätigung des Firmensitzes und Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt


Das Handelsregister meldet dem Finanzamt die Eintragung des Unternehmens und übermittelt die Nummer des Steuerpflichtigen. Der Finanzbeamte bestätigt den Sitz des Unternehmens, woraufhin das Unternehmen beim Sozialversicherungsamt registriert wird und eine Steuerzahlernummer erhält.





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