Was Sie über das Arbeiten in Island wissen sollten: Arbeitsvisum, Bedingungen und erforderliche Dokumente
Island ist nicht Mitglied der EU, gehört aber zum Schengen-Raum. Um das Land zu besuchen, benötigen Sie daher ein Schengen-Visum oder müssen einem Land angehören, für das die visumfreie Einreise in das Schengen-Gebiet gilt; für Arbeits- und Langzeitaufenthalte benötigen Sie ein Langzeitvisum der Kategorie D.
Wenn Ihr Land Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Europäischen Freihandelsassoziation ist, benötigen Sie in Island keine Arbeitserlaubnis. Je nach Dauer Ihres Aufenthalts im Land müssen Sie Ihren Aufenthalt jedoch bei der isländischen Meldebehörde anmelden und eine nationale Identifikationsnummer erhalten. Wenn Sie planen, nach Island zu ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich mit unserer Checkliste vertraut zu machen.
Visum für digitale Nomaden in Island
Ein neues Visum für Fernarbeiter trat im Oktober 2020 in Kraft und half dem Land, sich von den Auswirkungen des Covid zu erholen. Mit diesem digitalen Visum können Sie für 6 Monate in Island leben. Sie dürfen nicht nach einem Job bei einem isländischen Unternehmen oder einem isländischen Arbeitgeber suchen. Sie haben Anspruch auf dieses Visum. Wenn:
● Sie nicht Staatsbürger eines EU/EWR/EFTA-Landes sind
● Sie Staatsbürger eines Landes sind, das visumfreien Zugang zu Island hat
● Sie im letzten Jahr kein Langzeitvisum für Iсeland erhalten haben
● Sie haben einen Fernarbeitsplatz
● Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht für einen Langzeitaufenthalt in die Länder reisen
● Ihr monatliches Einkommen beträgt $7.700.
Sie können dieses Visum nicht verlängern. Reichen Sie die Dokumente erst nach Ablauf von 12 Monaten erneut ein.
Was Sie tun müssen, um in das Land zu kommen und eine Arbeit zu finden
Um in Island zu arbeiten, müssen Sie eine Stelle bei einem in Island registrierten Unternehmen oder einer Organisation finden, ihnen Ihren Lebenslauf schicken und auf die Bestätigung warten, dass sie bereit sind, Sie einzustellen. Der Arbeitgeber muss der Migrationsbehörde mitteilen, dass er Sie einstellen möchte, wenn die Behörde bestätigt, dass Sie im Land leben können. Dann werden die Unterlagen beim Arbeitsministerium eingereicht und eine Arbeitserlaubnis eingeholt. Erst nachdem Sie diese Genehmigung erhalten haben, können Sie ein Visum beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die Isländer alles im Voraus planen. Wenn Sie im Juni-Juli arbeiten wollen, sollten Sie im Dezember-Januar mit der Suche nach freien Stellen beginnen.
Welche Bedingungen
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, müssen Sie ein Gespräch mit dem Visabeamten führen und ihn davon überzeugen, dass Sie beabsichtigen, in Ihr Land zurückzukehren; dazu ist es besser, Angaben zur Verfügbarkeit von Immobilien und zur Familie zu machen. Die Frist für die Prüfung des Antrags beträgt 90 Tage ab dem Zeitpunkt des Eingangs aller Unterlagen, daher sollten Sie, wenn Sie beabsichtigen zu verreisen, im Voraus dafür sorgen. Die Ausstellung eines Arbeitsvisums ist ein kostenpflichtiges Verfahren, über die Kosten können Sie sich hier informieren.
Nach Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und Ihrer Ankunft in Island müssen Sie innerhalb einer Woche nach Ihrer Ankunft die Büros der Migrationsbehörde oder der Bezirkskommissare aufsuchen, wenn Sie sich außerhalb von Reykjavík befinden. Dort müssen Sie sich ausweisen, Ihren Wohnsitz angeben und sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Erforderliche Dokumente
● Reisepass
● Zahlung der Visumgebühr
● ausgefüllter Fragebogen
● 2-4 Fotos
● eine Kopie und das Original der Genehmigung für die vereinbarte Arbeit
● ein Schreiben des Arbeitgebers mit einem Arbeitsangebot
● Krankenversicherung ist in Island gültig. Hier kaufen.
● Finanzausweise des Bewerbers, Verfügbarkeit von Kapital
● manchmal wird ein ärztliches Attest mit einer Aussage über das geistige Verhalten verlangt
● beglaubigtes Original einer Bescheinigung über das Vorstrafenregister im Ausland
● beglaubigte Kopie oder Originalübersetzung des Strafregisterauszugs durch einen ermächtigten Übersetzer. Konsultieren Sie einen Rechtsbeistand.
Steuern
In den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit in Island werden nur 75 % Ihres Einkommens als ausländischer Experte besteuert, vorausgesetzt, Sie stellen innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit einen Antrag beim isländischen Forschungszentrum.
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