Besonderheiten der Schul- und Hochschulausbildung in Belgien: Bewerbungsregeln
Lassen Sie uns über die verschiedenen Formen der Bildung in Belgien sprechen. Beginnen wir mit dem Bildungssystem der lokalen Schulen. Im französischsprachigen Belgien können Sie für Ihr Kind eine öffentliche Schule, d. h. eine von den Behörden organisierte Schule, eine freie Schule oder eine öffentliche Schule wählen. Freie Schulen bieten Religionsunterricht an und sind kostenlos.
Je nach Alter oder der besonderen Situation des Schülers/Studenten gibt es 7 Arten von Bildung
- reguläre Grundbildung (Kindergarten und Grundschule)
- Normaler Sekundarunterricht,
- höhere Bildung,
- soziale Bildung,
- Sonderpädagogik,
- Kunstunterricht mit abgekürztem Stundenplan,
- Fernunterricht (EAD).
Der Kindergarten dauert 3 Jahre und ist nicht obligatorisch. Im Alter von 6 Jahren kommen die Kinder in die Grundschule, die 6 Jahre dauert:
- Grundschule 1 (Alter 6 - 7 Jahre)
- Grundschule 2 (Alter 7 - 8 Jahre)
- Grundschule 3 (Alter 8 - 9 Jahre)
- Grundschule 4 (9 - 10 Jahre alt)
- Grundschule 5 (10 - 11 Jahre)
- Grundschule 6 (11 - 12 Jahre alt). In dieser letzten Klasse legen die Kinder die Prüfung für das Grundschulzeugnis ab, das für die Aufnahme in die nächste Klasse erforderlich ist.
Im Alter von 12 Jahren treten die belgischen Kinder in die Sekundarschule ein, die aus zwei Zyklen besteht:
Der untere Zyklus: das erste Gymnasium (12 - 13 Jahre), das zweite Gymnasium (13 - 14 Jahre) und das dritte Gymnasium (14 - 15 Jahre).
Höherer Zyklus: vierte Oberschule (15 - 16 Jahre), fünfte Oberschule (16 - 17 Jahre), sechste Oberschule (17 - 18 Jahre).
Wie in Frankreich ist es auch hier möglich, eine technische, künstlerische oder berufliche Ausbildung zu erhalten. Am Ende der Sekundarschule erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis der zweiten Hochschulbildung (Certificat d'Enseignement Secondaire Supérieur), das dem französischen Abitur entspricht.
Hochschulbildung
Die belgischen Universitäten haben das LMD-System (Licence, Master, Doctorate) eingeführt, das die Gleichwertigkeit der Abschlüsse in Europa erleichtert. Unabhängig davon, welche Ausbildung Sie in Belgien absolvieren möchten, müssen Sie jedoch vor der Bewerbung ein gleichwertiges Diplom erwerben. Die Studiengebühren betragen im Durchschnitt 830 € pro Jahr und sind damit höher als in Frankreich.
In Belgien gibt es etwa dreißig Hochschuleinrichtungen, an denen weniger theoretisch als vielmehr professionell unterrichtet wird. Das Studienangebot ist breit gefächert: Agronomie, angewandte Kunst, Wirtschaft, Paramedizin, Pädagogik, Sozialwesen, Technik und Übersetzen-Übersetzen. Die Kosten hängen von der Art des Kurses ab, ob es sich um einen Kurz- oder Langzeitkurs handelt, und belaufen sich auf durchschnittlich 350 Euro pro Jahr.
Die Kunsthochschulen in Belgien sind bei den Franzosen sehr beliebt, die etwa 32 % der Bewerber ausmachen. Hier werden verschiedene Bereiche unterrichtet: darstellende Kunst, Comics, Innenarchitektur, bildende Kunst usw.
Die verschiedenen in Belgien möglichen Studienabschlüsse
Bachelor-Abschluss (180 Credits / 3 Jahre). Das Bachelier entspricht der Lizenz und stellt den ersten Hochschulabschluss im belgischen Hochschulwesen dar. Voraussetzung für die Zulassung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, während für einige Studiengänge eine Eignungsprüfung oder ein Numerus clausus für internationale Studierende erforderlich ist.
Master-Abschluss (60 bis 120 Credits / 1 bis 2 Jahre). Der Master-Abschluss wird ein bis zwei Jahre nach dem Bachelier-Abschluss verliehen und bietet eine Spezialisierung in einem genaueren Bereich als die ersten drei Studienjahre, während gleichzeitig die Forschung beginnt und weniger theoretische Kurse angeboten werden.
Die Äquivalenz mit französischen Abschlüssen erfolgt in der Regel automatisch, und der Master-Abschluss ist recht günstig.
Zusätzlicher Master-Abschluss (60 Credits / 1 Jahr). Der zusätzliche Master-Abschluss ist das Äquivalent zu einem spezialisierten Master-Abschluss, der aus einer Ausbildung in einem ganz bestimmten Bereich oder Beruf besteht, um sich darauf zu spezialisieren, bevor man nach 5 Jahren des vorherigen Studiums in den Arbeitsmarkt eintritt.
Doktoratsstudium: (180 Credits / 3 Jahre). Der Doktorgrad, der nach einem Masterabschluss oder 300 ECTS-Punkten nach Genehmigung durch eine Jury erworben werden kann, ermöglicht es Ihnen, drei Jahre lang unter der Aufsicht Ihres Doktorvaters an Ihrer Dissertation weiterzuarbeiten. Um sich zu bewerben, müssen Sie ein hinreichend präzises Dissertationsthema und die schriftliche Zustimmung Ihres Betreuers haben.
Um einen Betreuer zu finden, müssen Sie einen Professor finden, der in Belgien auf Ihrem Forschungsgebiet tätig ist, und ihm Ihre Unterstützung anbieten. Sie können online und auf den verschiedenen Websites der belgischen Universitäten suchen.
Kostenlose Bildung
Der Zugang zur Bildung ist kostenlos. Für den Besuch von Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen dürfen keine Gebühren erhoben werden. Einige schulische Dienstleistungen und Lieferungen können jedoch gebührenpflichtig sein (z. B. kulturelle und sportliche Aktivitäten, Fotokopien, Schulbücher zum Mitnehmen, Kosten für persönliche Ausrüstung usw.).
Das Bildungswesen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft und ist daher entweder von der Französischen Gemeinschaft (Fédération Wallonie-Bruxellestip), der Flämischen Gemeinschaft oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft abhängig.
Man kann also schematisch sagen, dass es zwei Bildungsnetze gibt:
1. Ein formelles Netz, das die organisatorischen Befugnisse der öffentlichen Behörden umfasst (Wallonie-Bruxelles Enseignement: ein von der Föderation Wallonie-Brüssel, den Städten, Provinzen oder Gemeinden organisiertes Netz).
2. Ein freies Netz, das private Einrichtungen umfasst, die größtenteils in Form eines gemeinnützigen Vereins gegründet wurden (ASBL). Zu diesem Netz gehören:
Freie und nicht konfessionelle Einrichtungen (auf der Grundlage der Prinzipien der säkularen Bewegung oder spezifischer pädagogischer Konzepte - Decroly, Montessori, Freinet, Steiner usw.)
Konfessionelle Schulen (katholisch, evangelisch, jüdisch, islamisch, orthodox).
Diese Träger, bei denen es sich um eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen handeln kann, sind wichtige Akteure des Bildungssystems in der Föderation Wallonien-Brüssel: Sie sind für die laufende Verwaltung der Schule zuständig (Verabschiedung und Umsetzung des Schulprojekts, Ernennung der Leitung und des Personals, finanzielle, pädagogische und administrative Verwaltung usw.).
Schulpflicht
In Belgien gilt die Schulpflicht für alle Minderjährigen im schulpflichtigen Alter, die in Belgien leben oder gelebt haben, unabhängig von ihrem Status.
Minderjährige unterliegen der Schulpflicht für 13 Jahre, beginnend mit dem Schuljahr, in dem sie fünf Jahre alt werden, und endend mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie achtzehn Jahre alt werden.
Die Schulpflicht besteht aus zwei Teilen, der Vollzeit- und der Teilzeitschulpflicht.
Die Vollzeitschulpflicht dauert bis zu fünfzehn Jahre und umfasst ein Jahr Kindergarten, höchstens sieben Jahre Primarstufe und mindestens die ersten beiden Jahre der vollständigen Sekundarstufe. In allen Fällen endet die Vollzeitschulpflicht, wenn der Schüler 16 Jahre alt wird.
Der Zeitraum der Teilzeitschulpflicht dauert bis zum Ende der Schulpflicht. Ein Jugendlicher, der der Teilzeitschulpflicht unterliegt, kann als Vollzeitschüler weitermachen oder andere Studiengänge wählen:
den alternierenden Sekundarschulbesuch (CEFA);
Der Unterricht wird von der Französischen Gemeinschaft als Pflichtunterricht anerkannt (IFAPME oder SFPME).
Für die Erfüllung der Schulpflicht sind die Eltern, der Erziehungsberechtigte oder die Person, die das tatsächliche Sorgerecht für den Minderjährigen hat, verantwortlich.
Alle ausländischen Studenten außereuropäischer Herkunft müssen eine Studienbeihilfe beantragen und erhalten, um ihre Hochschulausbildung in Belgien zu erhalten oder fortzusetzen.
Studentenvisum für Belgien
Nach der Immatrikulation an einer belgischen Universität müssen internationale Studierende ein Studentenvisum vom Typ D (nationales Langzeitvisum) beantragen.
Unabhängig von Ihrem Studienniveau (Post-Abitur, Lizentiat, Master oder Doktorat) wissen Sie, wie Sie ein Studienvisum für internationale Studierende in Belgien beantragen und erhalten.
Um ein Studentenvisum in Belgien zu erhalten, müssen Sie die folgenden 6 Formalitäten erledigen:
1. Zulassung an einer Universität in Belgien.
2. Vorbereitung eines Antrags auf ein Studienvisum für Belgien.
3. Zahlung der Visumgebühr
4. Beantragen Sie ein Studienvisum.
5. Bezahlen Sie die Gebühr für das Studienvisum der Kategorie D.
6. Beantragung eines Studienvisums für ausländische Studenten in Belgien.
Belgien hat, wie fast alle europäischen Länder (z. B. Frankreich), ein Online-Verfahren für die Beantragung eines Studienvisums eingerichtet.
Es ermöglicht Studenten, sich zu bewerben und ihre Ergebnisse einfach zu verfolgen.
Jeder ausländische Studierende außereuropäischer Herkunft muss die folgenden Schritte und Formalitäten erledigen, um ein Visum für die Fortsetzung oder Fortsetzung der Hochschulausbildung in Belgien zu erhalten (ohne Stipendium oder mit Stipendium).
1. Zulassung an einer Universität in Belgien
Der erste Schritt bei der Beantragung eines Studentenvisums für Belgien ist die Immatrikulation an einer belgischen Universität.
2. Vorbereitung eines Antrags auf ein Studienvisum für Belgien.
Der zweite Schritt ist die Vorbereitung Ihres Visumantrags.
3. Bezahlen Sie die Visumgebühr.
Um die Zulässigkeit Ihres Antrags auf ein Studentenvisum zu gewährleisten, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr von 180 € entrichten.
Für weitere Informationen können Sie sich an das Ausländeramt in Belgien wenden.
4. Beantragung eines Studentenvisums
Nachdem Sie Ihr Visumdossier zusammengestellt und die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, sollten Sie eine der beiden folgenden Möglichkeiten nutzen
Vereinbaren Sie einen Termin beim belgischen Konsulat in Ihrem Land.
Dokumente zur Beantragung eines Studentenvisums für Belgien
Die Dokumente, die Sie für die Beantragung eines Studienvisums einreichen müssen, sind die folgenden:
Alle Dokumente für diese Art von Visum müssen in dreifacher Ausfertigung (1 Original + 2 Kopien) in der folgenden Reihenfolge eingereicht werden:
2 Visumantragsformulare mit 3 deutlichen und aktuellen Farbfotos.
Originalbescheinigung einer Hochschuleinrichtung, aus der Folgendes hervorgeht.
Endgültige Immatrikulation.
Anmeldung zu Aufnahmeprüfungen.
Bescheinigung über die Beantragung der Gleichwertigkeit durch den Äquivalenzdienst der Französischen Gemeinschaft in Belgien.
Ein Dokument der Einrichtung, in dem die Frist für die Teilnahme am Kurs angegeben ist.
Originaldiplom oder Abiturzeugnis der höheren Sekundarstufe oder eine beglaubigte Kopie des Originaldiploms.
Originaldiplome und -zeugnisse, die nach dem Sekundarschulabschluss erworben wurden (alle Kurse, auch private, + Vorlage von Abschriften).
Verpflichtungserklärung, für den Antrag zu bürgen, zusammen mit einer Kopie des Ausweises oder der Aufenthaltsgenehmigung des Bürgen.
Nachweis über die Zahlungsfähigkeit des Bürgen.
Eine neue Bescheinigung über ein legalisiertes Strafregister für Bewerber über 21 Jahre.
Ärztliches Attest, ausgestellt von einem Arzt, der von einer diplomatischen oder konsularischen Behörde in Ihrem Land anerkannt ist.
Nationaler Reisepass + Kopie der ersten 6 Seiten. Der Reisepass muss noch mindestens 1 Jahr nach Ablauf des Visums gültig sein.
Eine Fotokopie Ihres nationalen Personalausweises.
2 frankierte Umschläge mit dem Namen und der Adresse des Visumantragstellers.
Studentenvisa werden für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten ausgestellt. Die Studenten müssen das Visum vor Kursbeginn beantragen, da die Bearbeitungszeit 15 Tage beträgt.
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