Beschäftigung in Deutschland: Wie man eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer erhält
Deutschland ist eine gute Wahl für Expats, die nach Karrieremöglichkeiten suchen. Dieses Land bietet viele Arbeitsmöglichkeiten für Ausländer. Erfahren Sie mehr darüber, welche Bürger aus welchen Ländern eine Arbeitserlaubnis benötigen, um in Deutschland zu arbeiten, welche Arten von Arbeitserlaubnissen genehmigt werden und wie das Arbeitserlaubnisverfahren für Ausländer funktioniert
Deutschland hat die meisten Einwanderer in Europa und die zweitgrößte Zahl von Ausländern in der Welt. Derzeit leben hier mehr als 10 Millionen Ausländer. Am häufigsten erhalten Bürger aus der Türkei, Syrien, dem Irak und Russland ein deutsches Arbeitsvisum. Auch viele Europäer haben sich im Land niedergelassen, und dafür gibt es gute Gründe: Deutschland hat eine der am weitesten entwickelten und stabilsten Volkswirtschaften der Welt, einen hohen Lebensstandard und kostenlose Bildung. Außerdem ist das Land weltweit führend in den Bereichen Automobilindustrie, Finanzdienstleistungen, Pharmazeutika und Technologie.
Darüber hinaus liegt der Mangel an qualifiziertem Personal in Deutschland bei über 40 %, und das Durchschnittsalter der Bürger beträgt 47 Jahre. Diese Faktoren schaffen ideale Bedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften. Während EU-Bürger innerhalb des Schengen-Raums Freizügigkeit genießen, müssen Vertreter der übrigen Welt eine Arbeitserlaubnis einholen, um nach Deutschland zu kommen.
Lesen Sie in unserem Material ausführlich über die Arten von Arbeitsgenehmigungen in Deutschland und das Verfahren zur Ausstellung des Dokuments.
Welche Arten von Arbeitsgenehmigungen werden in Deutschland erteilt?
In Deutschland gibt es verschiedene Kategorien von Arbeitserlaubnissen, die von Ihren Qualifikationen und der Art der Beschäftigung abhängen:
● Allgemeine Arbeitserlaubnis - diese Art der deutschen Arbeitserlaubnis können Ausländer erhalten, die in Deutschland eine Stelle gefunden haben, die zur Kategorie der gefragten Arbeitskräfte gehört (sogenannte "Positivliste"). Sie müssen keine hochqualifizierte Arbeitskraft sein, um diese Art von Erlaubnis zu erhalten.
Anforderungen an den Arbeitnehmer:
- Offizielles Stellenangebot in Deutschland.
- Freie Stelle, die in der Liste der gesuchten Arbeitskräfte enthalten ist.
- Höhere Berufsausbildung, die der deutschen gleichwertig ist.
- Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
● Hochqualifizierte Arbeitserlaubnis - Sie können diese Art von Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Sie eine hochqualifizierte Arbeitskraft mit bedeutender Berufserfahrung und relevanten Fähigkeiten sind.
● Blaue Karte EU - Hochqualifizierte Arbeitnehmer, deren Gehalt mindestens 56.400 Euro pro Jahr beträgt bzw. 43.992 Euro pro Jahr, wenn Sie in Mangelberufen arbeiten, können diese Genehmigung beantragen: Ärzte, Ingenieure, IT-Spezialisten, Mathematiker und Wissenschaftler.
● Arbeitserlaubnis für Freiberufler - diese Art von Erlaubnis kann von Ausländern, die Freiberufler oder Selbstständige sind, beantragt werden, sofern potenzielle Kunden vorhanden sind.
Staatsangehörige welcher Länder benötigen eine Arbeitserlaubnis für Deutschland?
Arbeitnehmer, die Staatsangehörige von EU-Ländern, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind
Wenn Sie Bürger der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind, brauchen Sie in Deutschland weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist, Ihren Aufenthalt anzumelden, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Wenden Sie sich dazu an Ihr örtliches Einwohnermeldeamt oder Ihre Ausländerbehörde.
● Fachkräfte aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan oder Südkorea
Staatsangehörige dieser Länder können ohne Visum nach Deutschland kommen, eine Arbeit finden und direkt bei der Ausländerbehörde eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen.
● Bürger aus dem Rest der Welt
Wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht zu einer der oben genannten Kategorien gehört, ist das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis etwas komplizierter, Sie benötigen
1. Einen Arbeitsplatz finden.
2. Beantragen Sie ein Einreisevisum zum Zweck der Beschäftigung bei der deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland.
3. Kommen Sie nach Deutschland und holen Sie sich bei der Ausländerbehörde eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Sie brauchen die Arbeitserlaubnis in Deutschland nicht getrennt von Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Sie erhalten diese beiden Dokumente von der deutschen Ausländerbehörde.
Wichtig! Sie können nicht mit einem Schengen-Visum oder einem visumfreien Visum nach Deutschland einreisen und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Das Verfahren zur Erlangung eines Dokuments beginnt mit der Registrierung eines Arbeitsvisums im Herkunftsland. Wie man ein deutsches Arbeitsvisum erhält, haben wir bereits erklärt.
Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland
Nach der Einreise nach Deutschland müssen Sie bei der deutschen Ausländerbehörde eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen:
● Schritt 1 - Melden Sie Ihre Wohnanschrift bei Ihrem Bürgeramt an.
Sobald Sie eine Wohnung in Deutschland gefunden haben und dorthin umgezogen sind, müssen Sie sich an Ihr örtliches Einwohnermeldeamt wenden und Ihre Adresse anmelden. Dazu vereinbaren Sie einen Termin, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor (Mietvertrag, Bestätigung des Vermieters, dass Sie an Ihrer Adresse eingezogen sind, gültiger Reisepass), füllen einen Antrag aus und erhalten eine Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes. Sie wird in der Regel am Tag der Antragstellung ausgestellt.
● Schritt 2 - Abschluss einer Krankenversicherungspolice
Um eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten, muss ein Expat eine gültige Krankenversicherung vorweisen. Sie können sich beim deutschen öffentlichen Gesundheitsdienst anmelden, nachdem Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten haben.
● Schritt 3 - Buchen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde
Suchen Sie je nach Wohnort die Website der Ausländerbehörde auf und folgen Sie den Anweisungen, um einen Termin zu vereinbaren. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, die das Datum und die Uhrzeit des Termins, die Adresse und die Warteschlangennummer enthält.
● Schritt 4 - Vorbereiten der Liste der erforderlichen Unterlagen
Ungefähre Liste der Dokumente für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland:
- gültiger Reisepass;
- 2 Fotos;
- Antragsformular für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (auf Deutsch: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels)
- eine Erklärung zum Arbeitsverhältnis, die vom Arbeitgeber ausgefüllt wird;
- einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsangebot, in dem Ihre Position, die Dauer der Arbeit und die Höhe des Gehalts angegeben sein müssen;
- Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes;
- Mietvertrag für eine Wohnung zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters des Wohnsitzes;
- Ausbildungsnachweis (Abschlusszeugnis) - Original und Kopie;
- Bestätigung der Krankenversicherung;
- Lebenslauf (Curriculum Vitae);
- Kontoauszüge;
- alle anderen Dokumente, die die Ausländerbehörde verlangen kann.
Wichtig! Für einige Fachrichtungen gelten in Deutschland berufliche und gesetzliche Einschränkungen. So müssen beispielsweise medizinische oder pädagogische Fachkräfte Qualifikationsnachweise vorlegen. Eine detaillierte Liste der Berufe, die das Verfahren zur Bestätigung des Abschlusses durchlaufen müssen, finden Sie unter dem Link.
● Schritt 5 - Beantragen Sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, kommen Sie am vereinbarten Tag zur Ausländerbehörde. Das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung dauert mehrere Wochen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn die Wartezeit länger ist als die Gültigkeitsdauer Ihres Visums, ist das kein Problem, denn die Tatsache, dass Sie auf eine Entscheidung warten, macht Ihren Aufenthalt in Deutschland legal.
Das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland besteht daher aus mehreren Schritten und erfordert die Erstellung einer bestimmten Liste von Dokumenten. Ein Anwalt für Migrationsrecht wird Ihnen helfen, alle Feinheiten der deutschen Gesetzgebung zu verstehen. Bestellen Sie über den Link eine Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten.
Nachdem Sie die Arbeitserlaubnis erhalten haben, können Sie Ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen.
Rechtsberatung von Igor Usyk, Leiter der Rechtsabteilung von Visit World
"Ukrainische Staatsangehörige, die in Deutschland einen vorübergehenden Schutzstatus auf der Grundlage von § 24 des Ausländergesetzes (AufenthG) erhalten haben, sind berechtigt zu arbeiten, ohne das allgemeine Arbeitserlaubnisverfahren durchlaufen zu müssen.
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt haben und eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesamtes für Ausländerfragen (Fiktionsbescheinigung) mit dem Stempel "Erwerbstätigkeit erlaubt" erhalten haben, können Sie eine Arbeit aufnehmen.
Diese Arbeitserlaubnis wird in der Regel zusammen mit einer Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ihr Aufenthaltstitel sollte daher den Vermerk "Arbeitserlaubnis erlaubt" tragen. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie sich an Ihre örtliche Beratungsstelle wenden und sich beraten lassen.
Eine gesonderte Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel nicht erforderlich. Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie sich auch selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen in Deutschland gründen."
Produkte von Visit World für eine komfortable Reise:
Checkliste für die Beantragung eines Visums und der erforderlichen Dokumente in Deutschland;
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Reise- und Krankenversicherungen für Ausländer in Deutschland;
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